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Patientendaten-Schutz-Gesetz seit 01.01.2022

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Sind Sie vorbereitet?

Der reibungslose Ablauf vieler Krankenhausprozesse wird heutzutage durch die IT unterstützt. Deshalb ist die Verbesserung der Widerstandsfähigkeit der IT gegen Störungen, Fehlfunktionen oder gezielte Manipulationen maßgeblich für die Sicherheit der IT-Systeme und der hiermit verarbeiteten Informationen in der Gesundheitsversorgung.

Das Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur verpflichtet Krankenhäuer seit dem 01. Januar 2022 dazu, die Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit ihrer IT-Systeme, Komponenten und Prozesse zur Sicherheit der Patientendaten zu gewährleisten. Darüber hinaus müssen ihre informationstechnischen Systeme alle zwei Jahre an den aktuellen Stand der Technik angepasst werden.

Die Erfüllung der branchenspezifischen Sicherheitsstandards betrifft alle Krankenhäuser und beschränkt sich nicht mehr nur auf Einrichtungen, deren IT-Systeme mindestens 30.000 vollstationäre Fälle pro Jahr verwalten und somit als Betreiber Kritischer Infrastrukturen gelten.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „Branchenspezifischer Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus“ hat die Deutsche Krankenhausgesellschaft für Sie zusammengefasst: B3S_KH_v1.1_8a_geprueft.pdf (dkgev.de)

Quellen: § 75c SGB V IT-Sicherheit in Krankenhäusern, § 8a des BSI-Gesetzes, Anhang 5 Teil 3 BSI-Kritisverordnung

Herausforderungen und Lösungsansätze für Krankenhäuser

Einschätzung von Alexander Sparbrod, Informationssicherheitsbeauftragter des Universitätsklinikums Jena

Unsere Lösungen unterstützen Sie!

AIDA® und AIDA® C
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AIDA® und AIDA® C bilden die Basis für die datenschutzkonforme Falldokumentation in Untersuchungsräumen und Operationssälen. Durch die nahtlose Integration in bestehende Krankenhausinformations- und Archivsysteme wird eine durchgehende und den MDSII-Kriterien des BSI entsprechende und sichere patientenbezogene Dokumentation gewährleistet. Ob in FULL-HD-Qualität mit AIDA® C oder zwei Bildquellen in bis zu 4K-UHD-Auflösung mit AIDA® - die KARL STORZ Dokumentationssysteme passen sich Ihren Anforderungen und Arbeitsabläufen an. Die sensiblen Bild- und Videodaten des Patienten verbleiben dabei immer in der geschützten digitalen Infrastruktur des Krankenhauses.

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SCENARA®
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Möchten Sie von Ihrem PC oder Tablet auf Bild- und Videoaufnahmen zugreifen, um das weitere Vorgehen mit Kollegen oder dem Patienten zu besprechen? Hierfür bietet die modulare Softwareplattform SCENARA® eine sichere und datenschutzkonforme Lösung. Unter Wahrung der vorgegeben Sicherheitsstandards durch personalisierte Zugriffsrechte können patientenbezogene Falldaten geräteunabhängig und browserbasiert von überall im Krankenhausnetzwerk aufgerufen, geteilt und für weitere Verwendung bequem bearbeitet werden.

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